Sonntag, 9. November 2014

Die Realität des großen Schirk!

Ibnu Taimiyyah sagte:

اعْلَمْ رَحِمَكَ اللَّهُ أَنَّ الشِّرْكَ بِاَللَّهِ أَعْظَمُ ذَنْبٍ عُصِيَ اللَّهُ بِهِقَالَ اللَّهُ تَعَالَى{إنَّ اللَّهَ لَا يَغْفِرُ أَنْ يُشْرَكَ بِهِ وَيَغْفِرُ مَا دُونَ ذَلِكَ لِمَنْ يَشَاءُ} وَفِي الصَّحِيحَيْنِ أَنَّهُ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ سُئِلَأَيُّ الذَّنْبِ أَعْظَمُ؟ .قَالَأَنْ تَجْعَلَ لِلَّهِ نِدًّا وَهُوَ خَلَقَكَ
Wisse, möge Allah sich deiner erbarmen, dass der Schirk mit Allah die größte Sünde des Ungehorsams gegenüber Allah ist. Allahu ta‘ala sagte: {Gewiss, Allah vergibt nicht, dass Ihm gegenüber Schirk begangen wird. Doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will.} [4:116]. Und in den beiden authentischen Sammlungen [=Bukhari&Muslim] steht, dass dem Propheten, sallallahu ‘alaihi wa salam, die Frage gestellt wurde: „Was ist die größte Sünde?“ Er antwortete: „Dass du Allah etwas beigesellst, obwohl Er dich erschaffen hat.“ [Majmu’ al-Fatawa (1/88)]

Die Gelehrten des Islam definierten den großen Schirk, indem sie sagten:

  • „Der Schirk ist, dass man ein Geschöpf mit Allahu ta‘ala gleichstellt in den Dingen die nur Ihm, ’azza wa jalla, zu Eigen sind. Also in Seinen exklusiven Eigenschaften, Eigenheiten und Handlungen.“

Ibn al-Qayyim sagte:

التَّوْحِيد أَن لَا يعْطى الْمَخْلُوق شَيْئا من حق الْخَالِق وخصائصه
Der Tawhid ist, dass man dem Geschöpf nichts vom Recht des Schöpfers und Seiner Besonderheiten zuschreibt.“ [Kitab Ar-Ruh, Seite 263]

Wer aber das Gegenteil macht, also ein Recht und eine Besonderheit von Allahu ta‘ala einem Geschöpf zuschreibt, sei es durch eine Überzeugung, eine Aussage, oder Tat, der hat den großen Schirk begangen, also die Beigesellung, und kann somit niemals Muslim sein, auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen!

Zum Beispiel ist Allahu ta‘ala der einzige Gesetzgeber, und Allahu ta‘ala sagte:

أَمْ لَهُمْ شُرَكَاء شَرَعُوا لَهُم مِّنَ الدِّينِ مَا لَمْ يَأْذَن بِهِ اللَّهُ
{Oder haben sie etwa Teilhaber, die ihnen vom Din an Gesetzen erlassen haben, was Allah nicht erlaubt hat?} [42:21]

Also nur Allahu ta‘ala hat das RECHT Erlaubtes und Verbotenes festzulegen. Es ist eine Eigenschaft und Handlung, die nur Ihm alleine zusteht. Niemand neben Allahu ta‘ala darf auch nur ein einziges Gesetz beschließen. Das einzige was der Mensch/Herrscher darf bzw. muss, ist mit dem zu regieren und zu richten was Allahu ta‘ala als Gesetzgebung festgelegt und offenbart hat. Wer aber auch immer einem Geschöpf dieses RECHT „des Erlaubens und Verbietens“ zuschreibt - egal auf welche weiße, sei es durch Stimmabgabe bei den demokratischen Wahlen, oder einfach mit der Aussage „Fulan darf Erlauben und Verbieten“ -, der hat dadurch die Beigesellung vorgenommen, weil er dadurch Allahu ta‘ala mindestens einen Sharik/Teilhaber in der Gesetzgebung bzw. Rububiyyah/Herrschaft beigesellt hat!

Und genauso verhält es sich auch dahingehend, dass nur Allahu ta‘ala der einzige ILAH/Angebetete ist:

اللَّهُ لَا إِلَهَ إِلَّا هُوَ لَهُ الْأَسْمَاء الْحُسْنَى
{Allah, es gibt keinen ILAH außer Ihm. Ihm gehören die schönsten Namen.} [20:8]

Nur Allahu ta‘ala besitzt die Eigenschaft der ILAHIYYAH/Anbetungswürdigkeit. Es ist also das RECHT von Allahu ta‘ala, dass man nur Ihn anbetet. Und jeder, der die Shahadah „La ilaha illa Allah“ bezeugt, der bezeugt genau dieses RECHT von und für Allahu ta‘ala. Denn „La ilaha illa Allah“ bedeutet: „La Ma’buda bi Haqqin illa Allah/Niemand hat das Recht angebetet zu werden außer Allah.

Wer also jemand, oder etwas anderes als Allahu ta‘ala anbetet, ob bewusst, oder aus Unwissenheit, der hat schon einem Geschöpf die Eigenschaft der Anbetungswürdigkeit zugeschrieben. So eine Person hat das RECHT von Allahu ta‘ala, dass man nur Ihn alleine anbetet, verletzt, und hat dadurch die Beigesellung in der Anbetung vorgenommen.

Und ebenso ist nur Allahu ta‘ala der „Allhörende“, und „Allsehende“:

إِنَّ اللَّهَ سَمِيعٌ بَصِيرٌ
{Gewiss, Allah ist Allhörend, Allsehend.} [58:1]

Wer einem Geschöpf diese beiden Eigenschaften, oder nur eine von den beiden zuschreibt, der hat diesem Geschöpf schon eine Eigenschaft zugeschrieben, die ausschließlich nur Allahu ta‘ala alleine gebührt, und nur Ihm alleine zugeschrieben werden darf.

Und so verhält es sich auch mit allen anderen exklusiven Eigenschaften, Handlungen, Rechten, und Besonderheiten von Allahu ta‘ala. Wer sie nicht ausschließlich für Allahu ta‘ala bestätigt, also den Tawhid umsetzt, der ist kein Muslim. Denn wenn der Tawhid bei einem Menschen nicht vorhanden ist, dann muss es der Schirk sein.

ʿAbdullatif ibnu ʿAbdurrahman ibnu Hassan sagte:
الإسلامُ والشرك نَقيضانِ لا يجتمعانِ ولا يرتفِعانِ
Der Islam und der Schirk sind zwei Gegensätze, die sich niemals vereinen, und sich niemals gleichzeitig aufheben.“ [Minhaj at-Ta’sis, Seite 12]


Jeder Mushrik vergleicht Allah mit Seiner
Schöpfung 

Ibn ul-Qayyim sagte in »ad-Da' wad-Dawa'« (Seite 136):
حقيقة الشرك: هو التشبه بالالق وتشبيه الخلوق به
– ث قال –
فالشرك مشبه للمخلوق
بالالق ف خصائص اللية.
Die Realität des Shirk ist: Dass man den Schöpfer „imitiert“, und dass man das
Geschöpf mit Ihm vergleicht.
Danach sagte er:
Der Mushrik vergleicht also das Geschöpf mit dem Schöpfer,
was die Besonderheiten des Ilah-Seins (al-Ilahiyyah) betrifft.
Das Verbrechen des „Imitieren“ des Schöpfers wurde z.B. von Fir’aun begangen.
Und in »ar-Ruh« (Seite 263):
التاوْحنيد أ ن ل ا يعْطى الثمعخْلووق شعيْئا من حق الثخعالنق وخصائصه
Der Tawhid ist, dass man dem Geschöpf nichts vom Recht des Schöpfers und
Seinen Besonderheiten zuschreibt.
Außerdem sagte er in »Ighathat ul-Lahafan« (2/227):
فكل مشرك فهو مشبه لله ومعبوده بال سبحانه،
وإن ل يشبهه به من كل وجه
Jeder Mushrik
vergleicht also seinen Ilah und Angebeteten mit Allah subhanahu
[wa ta’ala],
auch wenn er ihn nicht mit Ihm in jeder Hinsicht vergleicht.

Es wurde also erwähnt, dass die Realität des Shirk ist, dass man den Schöpfer
„imitiert“, und
dass man das Geschöpf mit Ihm vergleicht.
Das ist deshalb so, weil jeder Mushrik seinen Angebeteten für einen Ilah erklärt hat.
Es geht hier in erster Linie um das, was er wirklich tut. Und nicht darum, ob er das
wörtlich zugibt oder nicht. Auch wenn ihm gar nicht bewusst ist, dass seine Tat
Anbetung ist, ändert das nichts daran, dass er ein Mushrik ist.
Und wer ein Geschöpf für einen Ilah erklärt hat, der hat es bereits mit Allah
verglichen. Denn er schreibt diesem Geschöpf das Recht auf Anbetung zu, das Allah
alleine gebührt.
Wer einem Geschöpf ein Recht des Schöpfers zuschreibt, der hat es bereits mit Ihm
verglichen. Allah ist hoch erhaben.