Der Imam der Murji’ah-Götzendiener der heutigen Zeit, Nasiruddin al-Albani gab vor einigen Jahren, bevor er starb, eine Khutba, welche seine Anhänger verschriftlichten, und die unter dem Namen „Fitnatu-Takfir [=Das Übel des Takfir]“ bekannt ist. Die deutsche Übersetzung kann man auf den verschiedensten Kufr-Websiten der Pseudo-Salafiyyah finden.
Unter anderem zeigte er in dieser Abhandlung der ganzen Welt deutlich seinen Glauben und die Fundamente seines Glaubens auf. In dieser Abhandlung sind genug Aussagen, die klar erkennen lassen, dass al-Albani vom Satan hintergangen wurde, und er damit letztendlich den Schirk für den Islam hielt, und dass er für diese Sichtweise vehement eintrat und sie mit allen Mitteln verteidigte.
Von seinen Aussagen darin ist:
„… Der Takfir ist eine alte und gewaltige Fitna, die ihren Anfang bei einer alten islamischen Sekte namens Chawaridsch fand. …
… Die Grundlage für die Fitna des Takfir in dieser Zeit bzw. für eine längere Zeit dreht sich um die Aya, die sie selber ständig erwähnen. Dabei handelt es sich um folgende Rede Allahs:
Wer nicht nach dem herrscht, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen. (al-Ma’ida/5:44)
Sie nehmen diese Aya ohne tiefes Verständnis und führen sie ohne Detailkenntnisse an. Wir wissen, dass diese edle Aya wiederholt wurde und mit drei unterschiedlichen Wortlauten endet.
Diese sind:
-[…] das sind die Ungläubigen (al-Kafirun). (al-Ma’ida/5:44)
-[…] das sind die Ungerechten (adh-Dhalimun). (al-Ma’ida/5:45)
-[…] das sind die Frevler/Sünder (al-Fasiqun). (al-Ma’ida/5:47)
… Zum richtigen Verständnis hilft uns der Lehrer dieser Umma, der Kommentator des Qur’an, der Prophetengefährte Abdullah Ibn Abbas - Allahs Wohlgefallen auf ihm. … Es kommt einem vor, als ob er in jenen Tagen Ähnliches gehört hätte, wie wir es heutzutage hören, dass es Leute gibt, die diese Aya oberflächlich verstehen, ohne ins Detail zu gehen.“
Er setzt den Vorwurf der damaligen Khawarij gegen ‘Ali, Allahs Wohlgefallen auf ihm, gleich mit dem Vorwurf der heutigen Muslime, obwohl der Unterschied der beiden Vorwürfe größer nicht sein kann. Die Khawarij der damaligen Zeit nahmen diese Ayah als Vorwurf gegen die Prophetengefährten, welche nicht die Gesetze der Schariʿah ausgetauscht haben. Diese Ayah als Vorwurf gegen die Taghut der heutigen Zeit, welche die Gesetze der Schariʿah austauschen, ist dem damaligen Vorwurf nicht gleich. Wer diese beiden Anklagen gleichsetzen will, muss entweder behaupten, dass die damaligen Prophetengefährten die Schariʿah Allahs gegen byzantinische Gesetze ausgetauscht und damit geherrscht und gerichtet haben – und nicht einmal die Götzendiener trauen sich so etwas zu behaupten – um daraufhin die vermeintliche Erklärung des „Kufr duna Kufr“ von Ibnu ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, welche als Erklärung für die Handlung des ‘Ali und Mu’awiya, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, galt, auch für die heutigen Herrscher geltend machen zu können. Oder er muss behaupten, dass die heutigen Herrscher mit dem Austauschen der Schariʿah-Gesetze nichts anderes machen, als das was die Prophetengefährten damals taten, und es letztendlich möglich gewesen wäre, dass auch sie damals die Gesetze Allahs ausgetauscht haben – auch das kann jedoch niemand behaupten.
Der Kern dieser Sache ist, dass eine Erklärung für die eine Sache der damaligen Zeit nicht als Erklärung für eine andere Sache der heutigen Zeit herangezogen werden kann. Aber al-Albani selbst geht in seiner ganzen Abhandlung an keiner Stelle darauf ein – an keinem einzigen Punkt setzt er diese beiden verschiedenen Situationen gegenüber, ja er erwähnt sie nicht einmal deutlich – trotzdem scheute er sich nicht, anderen ein detailloses oberflächliches Verständnis vorzuwerfen.
An anderer Stelle jedoch stellt er einen Vergleich dieser Ayah auf. Er vergleicht diese Ayah mit vielen Ahadith, welche nicht den großen Kufr behandeln, und er versucht sie mit diesen gleichzusetzen – soweit, dass er selbst die verschiedenen Wortlaute auf eine Stufe setzt:
„... Wahrlich, das Wort al-Kufr, das in vielen qur’anischen Texten und Ahadith erwähnt wurde, enthält aus Sicht all dieser Texte keine Möglichkeit derart erklärt zu werden, dass die Bedeutung dem Ausschluss von der Nation gleichkommt. Zu diesen gehört beispielsweise der bekannte Hadith in den beiden Sahih-Büchern (al-Buchari und Muslim), berichtet von Abdullah Ibn Mas’du - Allahs Wohlgefallen auf ihm -, dass der Gesandte Allahs - Allahs Heil und Segen auf ihm - sagte: „Das Verfluchen eines Muslim ist sündhalft und seine Tötung ist Kufr.“
Der hier erwähnte Kufr ist die Sünde des Ungehorsams, …
Aus einem anderen Blickwinkel stellt sich folgende Frage: Ist es für uns möglich, dass wir den ersten Teil des Hadith (Das Verfluchen eines Muslims ist sündhaft) mit demselben Wort „Fisq“ (Sünde), das in der bereits genannten Aya mit dem dritten Wortlaut vorkam zu erklären?
Wer nicht nach dem herrscht, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Frevler/Sünder (al-Fasiqun). (al-Ma’ida/5:47)
… Daher ist die Tötung ein Kufr weniger Kufr, genauso wie es Ibn ‘Abbas in seiner Erklärung zur genannten Aya sagte.“
Es stellt sich hier die Frage: Wer gab ihm das Recht für solch einen gewaltigen Analogieschluss? Er sagte darin auch:
„… Wenn wir nun zu Dschama’atu t-Takfir oder jenen, die sich von ihnen abgezweigt haben, zurückkehren und uns ihrer Anklage zuwenden, die Herrscher und jene, die unter ihrer Obhut und Führung leben und von ihnen eingesetzt werden, wären Kuffar und Abtrünnige, so gründet dies auf ihrer bösen Ansicht, dass diese Menschen eine Sünde begangen haben und somit zu Kuffar wurden.“
Nichts anderes ist an dieser Stelle zu erwarten. Er hat den Schlüsselpunkt und die Verbindung zwischen den damaligen Khawarij, welche die Prophetengefährten aufgrund einer Auseinandersetzung – dem Streit um das Amt des Khalifa – zu Kuffar erklärten, und den heutigen Muslimen – und anderen –, welche die Herrscher, die die Schariʿah mit Kufr-Gesetzen ersetzten, aufgrund der Pflicht des Kufr-bit-Taghut zu Kuffar und zu Taghut erklären, gesucht, und in dieser eigenen Erklärung gefunden, worin er behauptet, dass jeder, der die Taghut zu Kuffar erklärt, er damit Takfir aufgrund von Sünden macht, und ein Khariji ist! Was natürlich ein sehr schwaches, erbärmliches, falsches und scheinheiliges Argument ist. Jeder einfache Muslim und jeder unwissende, sogar jeder der einen klaren Verstand hat, kann diese Lüge erkennen.
Das Üble dabei ist auch, dass er den Kufr und die Auflehnung des Taghut als kleine Sünde betrachtet, solange es ein Kufr der Handlung ist. Der Herrscher-Taghut könnte Bordelle und Zinsbanken per Gesetz erlauben, was Allahu ta‘ala aber verboten hat. Trotzdem wäre dieser nach der Behauptung des al-Albani und seiner Anhänger ein Muslim, der kleinen Kufr begeht. Das war auch die Realität seiner Ansicht, und durch nichts anderes hat er die Herrscher, die Taghut der heutigen Zeit, als Muslime angesehen. Es gibt keinen Zweifel an seinem Kufr. Und wer einem hier vorwirft, man wäre aufgrund dieses Takfir von den „Khawarij“ oder den „Übertreibern im Takfir“, der entlarvt sich als Lügner, dessen Lüge sich auf nichts stützt. Denn es wird kein Takfir auf Sünden gemacht, sondern auf den klaren Kufr, und der liegt hier eindeutig vor!
Al-Albani hat den Taghut, welcher neben Allahu ta‘ala Gesetze erlässt, nicht erkannt, und somit keinen Kufr gegen ihn begangen. Wer al-Albani und seine Ansichten kennt, und diese teilt oder nichts dabei auszusetzen hat, der hat auch die Realität des Taghut und des Kufr gegen den Taghut nicht erkannt, und ist damit auch ein Kafir.