Mittwoch, 31. Januar 2018

Das Urteil über den, den das Gebet aus Faulheit unterlässt.

Der Walī Allāhs, der Mujtahid, der Großgelehrte, der Imām, Šaykh al-Islām Zayn ud-Dīn Zakarīya al-Ansārī, Allāh erbarme Sich seiner [826-926 n.H.], schreibt:
‎باب في حكم تارك الصلاة (من أخرج) من المكلفين (مكتوبة كسلا ولو جمعة) وإن قال أصليها ظهرا (عن أوقاتها) كلها (قتل حدا) لا كفرا لخبر الشيخان: أمرت أن أقاتل الناس حتى يشهدوا أن لا إله إلا الله وأن محمدا رسول الله، ويقيموا الصلاة الحديث وخبر أبي داود وغيره خمس صلوات كتبهن الله على العباد من جاء بهن فلم يضيع منهن شيئا استخفافا بحقهن كان له عند الله عهد أن يدخله الجنة. ومن لم يأت بهن فليس له عند الله عند إن شاء عذبه وإن شاء أدخله الجنة والجنة لا يدخلها كافر
"Kapitel: Urteil über den Unterlasser des Gebets: Derjenige der eines der vorgeschriebenen Gebete [aus Faulheit auch wenn es das Freitagsgebet ist] auslässt oder die Gebetszeit hinauszögert, so begeht all dieser keinen Kufr (Unglaube) gemäß der Überlieferung der beiden Šuyūkh: [der Gesandte Allāhs ﷺ sagte:] "Mir wurde befohlen solange die Menschen zu bekämpfen bis sie bezeugen das es keinen ILAH (Angebeteten) gibt außer Allāh und das Muhammad sein Gesandter ist, und dass sie das Gebet verrichten..." Es berichten Abū Dāwūd und andere: [Der Gesandte Allāhs ﷺ sagte:] "Vorgeschrieben hat Allāh seinem Diener fünf Gebete, wer sie verrichtet und nichts davon verloren gehen lässt und dabei nicht fahrlässig umgeht, so hat dieser ein Versprechen von Allāh, dass er ihn/sie in das Paradies eintreten lässt. Und derjenige [von den Muslimen] der nicht damit [dem Gebet] kommt, so hat dieser kein Versprechen von Allāh. Wenn Er will bestraft Er ihn [mit dem Feuer der Hölle] und wenn Er will lässt Er ihn ins Paradies eintreten."
Das Paradies wird jedoch ein Kafir (Glaubensverweigerer) niemals betreten."
[Zakarīya al-Ansārī, Fath ul-Wahāb, Band 1, Seite 103]